Wassergewinnung | Einzugsgebiet

Das Trinkwasser der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) stammt ausschließlich aus Talsperren, wo das Rohwasser zum Zwecke der Trinkwassergewinnung und zur Bereitstellung von Brauchwasser gespeichert wird. Freies Speichervolumen stellt die TFW für den Hochwasserschutz zur Verfügung.

Die Einzugsgebiete der Trinkwassertalsperren (insgesamt ca. 400 km2 mit Beileitungsstollen) unterliegen unterschiedlichen Nutzungen wie der Wald- und Forstwirtschaft, der Landwirtschaft (Acker- und Grünland) oder Siedlungen.

Grundsätzlich sind alle Trinkwassertalsperren von einem Wasserschutzgebiet umgeben. Der Gesetzgeber legt für dieses Wasserschutzgebiet eine Wasserschutzgebietsverordnung fest, in der unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Aktivitäten, welche zu einer Verunreinigung der Talsperrenzuflüsse mit Schadstoffen, Nährstoffen und Krankheitserregern zur Folge haben können, reglementiert sind. Je nach Gefährdungsgrad (zum Beispiel Entfernung zum Gewässer) sind die Auflagen abgestuft im Rahmen von drei Schutzzonen. Der Schutzbedarf steigt von der Grenze des Einzugsgebietes über die zufließenden Gewässer bis zum Stausee an.

Die Schutzzone I umfasst im Wesentlichen den Stausee und genießt den höchsten Schutzstatus. Dort sind nur Handlungen und Einrichtungen erlaubt, die dem Betrieb oder dem Schutz der Talsperre dienen. Die Regelungen in der Schutzzone II sollen die zufließenden Gewässer vor Verunreinigungen durch direkte Einleitungen, Erosion und Abschwemmungen schützen. In der Schutzzone III, die das gesamte Einzugsgebiet umfasst, begrenzen Nutzungsbeschränkungen und Verbote die Gefährdung der Wasserqualität durch die Landnutzung (Siedlung, Industrie, Landwirtschaft, Verkehr).

Richtlinien für Wasserschutzgebiete von Trinkwassertalsperren hat der DVGW im DVGW-Arbeitsblatt W102 allgemein verbindlich festgelegt.

Die Aktivitäten der TFW in den Einzugsgebieten ihrer Talsperren richten sich nach deren Nutzungsstruktur. Grundsätzlich erfolgen Kontroll- und Überwachungsaufgaben sowie die Mitwirkung der TFW an gewässerrelevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Besonders aufwändig gestaltet sich die Einhaltung der Schutzziele in dicht besiedelten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten. So wird auf Basis landwirtschaftlicher Beratung und einer Reihe von Kooperationsvereinbarungen mit landwirtschaftlichen Betrieben im Einzugsgebiet des Talsperrensystems Weida-Zeulenroda-Lössau in Ostthüringen jährlich ein Ausgleich für gewässerschonende Landwirtschaft gezahlt. Deutlich geringer ist der Aufwand in den wenig besiedelten und bewaldeten Einzugsgebieten der Trinkwassertalsperren im Thüringer Wald und Thüringer Schiefergebirge.
Luftbild Talsperre Zeulenroda