Wassergewinnung | Einzugsgebiet
Das Trinkwasser der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) stammt ausschließlich aus Talsperren, wo das Rohwasser zum Zwecke der Trinkwassergewinnung und zur Bereitstellung von Brauchwasser gespeichert wird. Freies Speichervolumen stellt die TFW für den Hochwasserschutz zur Verfügung.
Die Einzugsgebiete der Trinkwassertalsperren (insgesamt circa 240 km² mit Beileitungsstollen) unterliegen unterschiedlichen Nutzungen wie der Wald- und Forstwirtschaft, der Landwirtschaft (Acker- und Grünland) oder Siedlungen.
Die Schutzzone I umfasst im Wesentlichen den Stausee und genießt den höchsten Schutzstatus. Dort sind nur Handlungen und Einrichtungen erlaubt, die dem Betrieb oder dem Schutz der Talsperre dienen. Die Regelungen in der Schutzzone II sollen die zufließenden Gewässer vor Verunreinigungen durch direkte Einleitungen, Erosion und Abschwemmungen schützen. In der Schutzzone III, die das gesamte Einzugsgebiet umfasst, begrenzen Nutzungsbeschränkungen und Verbote die Gefährdung der Wasserqualität durch die Landnutzung (Siedlung, Industrie, Landwirtschaft, Verkehr).
Richtlinien für Wasserschutzgebiete von Trinkwassertalsperren hat der DVGW im DVGW-Arbeitsblatt "W 102 - Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; II. Teil: Schutzgebiete für Talsperren" allgemein verbindlich festgelegt.
Die Aktivitäten der TFW in den Einzugsgebieten ihrer Talsperren richten sich nach deren Nutzungsstruktur. Grundsätzlich erfolgen Kontroll- und Überwachungsaufgaben sowie die Mitwirkung der TFW an gewässerrelevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren.