Talsperren

Talsperren – oder allgemeiner »Stauanlagen« – kommen im Kreislauf des Wassers eine entscheidende Bedeutung zu:

Sie regeln in bestimmten Grenzen den natürlichen Wasserabfluss. So sind einerseits in Niedrigwasserzeiten Abflusserhöhungen in den Flussläufen möglich andererseits schützen sie Menschen und Ansiedlungen vor Hochwasserereignissen. Sie sichern die Rohwasserbereitstellung für die Aufbereitung zu Trinkwasser zur Versorgung der Bevölkerung und gewährleisten die Lieferung von Brauchwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen oder für industrielle Nutzungen.

Mit dem vorhandenen Wasserkraftpotenzial wird umweltfreundlich Strom erzeugt. Ihre Bauwerke und Wasserflächen prägen das Landschaftsbild. Sie sind Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten zur Erholung und Freizeitnutzung für die Menschen.

Unterschiedliche Gebrauchsanforderungen und -möglichkeiten der Stauanlagen bedingen die gegenseitige Akzeptanz von zuständigen Behörden, den verschiedenen Nutzern, der allgemeinen Öffentlichkeit und dem Betreiber.

Die Thüringer Fernwasserversorgung betreibt unter anderem 63 Stauanlagen, davon 10 Trinkwassertalsperren sowie rund 40 km Stollensysteme. 53 Stauanlagen dienen vor allem der Hochwasserrückhaltung, der Brauchwasserbereitstellung, der Wasserkraftgewinnung oder Nebennutzungen wie der Berufs- und Angelsportfischerei und der Freizeitgestaltung.

Als Neubau ist die Trinkwassertalsperre Leibis/Lichte fertiggestellt.

Neben Fragen der technischen Anlagensicherheit wird den ökologischen Aspekten große Aufmerksamkeit gewidmet.

Unsere Verantwortung ist jedoch nicht nur auf das Staubauwerk und den Wasserkörper beschränkt. Auch für das Wasser, beginnend im Einzugsgebiet bis zum Ablauf in die Vorflut der Bäche und Flüsse, fühlen wir uns zuständig.

Stauanlagen sind gemäß DIN 19700-10 nach genehmigten Unterlagen zu betreiben. Vom Betreiber einer Stauanlage ist eine Betreibervorschrift aufzustellen. Diese regelt in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung der Stauanlage im Wesentlichen Folgendes:

  • die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für den Betrieb der Stauanlage,
  • den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan mit dem wassermengenwirtschaftlichen und -gütewirtschaftlichen Betriebsplan für den Normalbetrieb und dem ereignisbezogenen Betrieb bei Hoch- und Niedrigwasser,
  • Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Verschlüsse, Betriebs- und Messeinrichtungen sowie
  • Havariepläne für besondere betriebliche Situationen.
Stauanlagen werden in allen ihren Teilen so unterhalten, dass ihre Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit ständig sichergestellt bleiben. Erforderliche Instandsetzungsarbeiten sind mit möglichst geringen Einschränkungen der Betriebsbereitschaft vorzunehmen.

Die vorgesehene Entwicklung von Vegetationsflächen und -beständen ist durch Pflegemaßnahmen unter Beachtung von Betrieb und Überwachung der Anlage sichergestellt.

Talsperre Ohra mit Entnahmeturm
Talsperre Schönbrunn