Hochwassersicherheit der Anlage wird hergestellt

Die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) startet in Kürze mit den Bauarbeiten zur Herstellung der Hochwassersicherheit an der Talsperre Roth II im Landkreis Hildburghausen. Die Maßnahme zur Herstellung der Hochwassersicherheit geht auf Vorgaben der zuständigen Stauanlagenaufsicht des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zurück.

Ursprünglich war vorgesehen, die Anlage mit einer reduzierten Stauhöhe vor Überströmung des Damms bei extremem Hochwasser zu schützen. Nach intensiven Beratungen mit Vertretern der Kommunal- und Landespolitik sowie unter Berücksichtigung der durch den Bürgermeister eingebrachten Anliegen der örtlichen Bevölkerung wird die Anlage nicht schadlos gestellt, sondern künftig in ihrer ursprünglichen Nutzung erhalten und hochwassersicher nach den anerkannten Regeln der Technik ausgebaut.

Am 29. September 2025 hat das Landratsamt Hildburghausen nach eingehender Prüfung die entsprechende Genehmigung erteilt. Grundlage waren umfangreiche Unterlagen, die die TFW zuvor erstellt und eingereicht hatte, darunter hydraulische Berechnungen, Schnitte der Stauanlage, Stabilitätsnachweise, naturschutzfachliche Gutachten sowie die erforderliche Baugebietsplanung im Schutzgebiet.

Was wird gebaut?

Ziel der Baumaßnahme ist es, die Talsperre Roth II nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu ertüchtigen und die Hochwassersicherheit dauerhaft sicherzustellen. Im Hochwasserfall darf keine Gefahr von der Anlage ausgehen. Dafür wird die seitliche Hochwasserentlastungsanlage (HWE) hydraulisch ertüchtigt. Konkret umfasst die Maßnahme:

  • Beräumung des Bereichs der zukünftigen Hochwasserentlastungsanlage und Durchführung der damit verbundenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Rückbau der bestehenden unzureichenden Anlage
  • Errichtung einer neuen seitlichen HWE mit einer Einlaufhöhe bei 316,15 m NHN,
  • Verbreiterung der Hochwasserentlastung, Neubau der Überlaufschwelle und einer Stützschwelle, Sicherung durch eine Steinschüttung mit anschließender Übererdung und Begrünung,
  • Errichtung einer Baustraße entlang des luftseitigen Dammfußes zur Bauausführung,
  • Prüfung einer temporären Absenkung des Stauspiegels während der Bauzeit,
  • Herstellung und Wiederherstellung der notwendigen Zuwegungen,
  • Entnahme einzelner Bäume für die Bauarbeiten – mit vorgesehenen Ersatzpflanzungen und
  • Sicherstellung, dass auch während der gesamten Bauzeit der Hochwasserschutz gewährleistet bleibt.

Naturschutz und Auflagen

Im Zuge des Antrags und der Genehmigung sind ebenfalls Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz vorgesehen. Dazu gehören:

  • enge Abstimmungen mit Grundstücks- und Waldbesitzern,
  • eine ökologische Baubegleitung mit regelmäßiger Berichterstattung an die Untere Naturschutzbehörde,
  • Einschränkungen der Bauzeiten: Die Arbeiten müssen abends eine Stunde vor Dämmerungsbeginn enden und dürfen morgens erst eine Stunde nach Dämmerungsende beginnen.
  • Ausgleichsaufforstung
  • Aufwertung der angrenzenden Staudenflur durch Entbuschung und Entfichtung

Zeitplan

Die Bauvorbereitungen laufen bereits. In zwei Wochen sollen die Arbeiten vor Ort beginnen. Ziel ist es, die Hochwassersicherungsmaßnahmen bis Ende des Jahres umzusetzen. Damit wird gewährleistet, dass die Talsperre Roth II auch künftig im Hochwasserfall standsicher bleibt und von der Anlage keine Gefahr ausgeht.

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