Begleitausschuss Apfelstädt: Rückblick auf erste Sommerperiode mit erhöhter Abgabe

Rückblick auf die erste Sommerperiode mit erhöhter Abgabe an die Apfelstädt

Am 27. November kamen die Mitglieder des Begleitausschusses Apfelstädt im Landratsamt Gotha zusammen. Vorgestellt wurden die Aktivitäten des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zur Einrichtung eines Monitorings im ersten Jahr des fünfjährigen Probebetriebs mit dynamischer Abgabe an die Apfelstädt. Die Maßnahmen erfolgen gemäß der dreiseitigen Vereinbarung zwischen dem Land Thüringen, dem Landratsamt Gotha und der Thüringer Fernwasserversorgung zur Stützung der Apfelstädt. So wurden beispielsweise die Neuinstallation von fünf Oberflächenwassermessstellen sowie die Ausstattung zahlreicher Grundwassermessstellen mit Technik zur automatischen Messung und Übertragung von Grundwasserständen eingerichtet.

Die durch die modifizierte Speicherbewirtschaftung der Talsperre Schmalwasser ermöglichte Zusatzmenge von 1,6 Millionen Kubikmetern Wasser floss in den vergangenen Sommermonaten der Apfelstädt zu. Insgesamt wurden dieses Jahr bereits von Januar bis November rund 13 Millionen Kubikmeter Wasser aus den Talsperren Schmalwasser und Tambach-Dietharz an die Apfelstädt abgegeben, auch in Zeiten, in denen natürlicherweise keine Zuflüsse zu den Talsperren zu verzeichnen waren. Mit der zusätzlichen Wassermenge konnte der Fluss von Mai bis September gestützt werden. Maßgeblich für die Abgabesteuerung war der Pegel Georgenthal 1. Dort wurde ein Zielwert von 0,4 Kubikmeter pro Sekunde angestrebt.  

Einig sind sich die Mitglieder des Begleitausschusses bei dem Ziel, den Fluss in Trockenphasen stützen zu wollen. Welcher Pegel dafür maßgeblich ist und wie weit im Verlauf des Flusses die Abgaben aus den Talsperren Schmalwasser und Tambach-Dietharz den ununterbrochenen Flusslauf garantieren sollen, ungeachtet der ausbleibenden Nebenzuflüsse und der natürlichen Flussschwinden im Karstgebiet, darüber herrschen unterschiedliche Auffassungen. Das Monitoring, dass das TLUBN gemeinsam mit dem Landkreis Gotha durchführt, soll zu einem besseren Verständnis des gesamten Gewässersystems führen. Erste Auswertungen zeigen, dass das letzte Jahrzehnt überaus trocken war. Das führte auch in benachbarten Gebieten, beispielsweise bei der Ilm, zu sehr niedrigen Abflüssen und geringer Grundwasserneubildung.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, wo das Wasser entlang des Flusslaufs verbleibt, welche Parameter das Schluckvermögen mindern könnten und welche Maßnahmen sinnhaft sind. Aus den Ergebnissen des Monitorings sollen faktenbasierte Entscheidungen über mögliche Änderungen des Talsperrenbetriebs abgeleitet werden. Bis Ende des Jahres soll ein Zwischenbericht vorliegen, in dem auch die Anregungen der Interessensvertretungen im Begleitausschuss berücksichtigt werden sollen.  

Was die Vereinbarung beinhaltet

Die Vereinbarung zwischen Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) und dem Landkreis Gotha (LRA) sieht im Rahmen eines fünfjährigen Probebetriebs eine Mehrabgabe an die Apfelstädt über die Mindestabgabe hinaus im Zeitraum jeweils vom 1. Mai bis 31. Oktober (bis 31.10.2027) vor. Ziel ist eine erhöhte Wasserführung der Apfelstädt in Trockenphasen. Die Zusatzabgaben sollen vorgenommen werden, wenn die natürlichen Zuflüsse ausbleiben. Mit der Vereinbarung über fünf Jahre geht die Genehmigung zur modifizierten Speicherbewirtschaftung der Talsperre Schmalwasser einher, um die Mehrmengen in der Winterperiode einspeisen zu können. Begleitend wird ein umfassendes Monitoring zur Gewässerökologie und Gewässergüte durch das LRA Gotha und das TLUBN erfolgen. Darüber hinaus wird über das TLUBN die natürliche Flussversinkungszone im Bereich des Oberen und Mittleren Muschelkalks einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen und untersucht. Ziel ist die gesamtheitliche Beurteilung der Auswirkungen des zusätzlichen Abflusses auf das Flusssystem der Apfelstädt und seiner angekoppelten Grundwassersysteme. Das Untersuchungsgebiet soll sich vom Thüringer Wald im Südwesten bis zur Ortschaft Ingersleben erstrecken.  

Das Auslösekriterium und die Höhe der Niedrigwasseraufhöhung wird jeweils für den Zeitraum einer Periode niedriger Wasserführung (1. Mai bis 31. Oktober) durch die unterzeichnenden Institutionen gemeinsam festgelegt. In die Festlegung fließen die Ergebnisse des begleitenden Monitorings ein.  

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