Die Thüringer Fernwasserversorgung schreibt auf dem Weg der öffentlichen Ausschreibung die Verpachtung des Fischereirechts an der Talsperre Tambach-Dietharz im Wasserschutzgebiet gemäß Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) aus.

Rechtshinweis

Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine öffentliche, für die Thüringer Fernwasserversorgung unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Pachtgeboten. Alle Angaben seitens der Thüringer Fernwasserversorgung erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.

Die Ausschreibung ist freibleibend. Die Thüringer Fernwasserversorgung behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob, wann, an wen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen die Verpachtung des Fischereirechts erfolgt.

Ausübung des Fischereirechtes an der Talsperre Tambach-Dietharz

Angaben zu Lage und Rahmenbedingungen der Fischereiausübung:

Größe: 9,93 ha
Land: Thüringen
Landkreis: Gotha
Gemeinde: Tambach-Dietharz
Flur: 29
Flurstück: 3363/32
Mindestgebot:
400,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer/Jahr
geplante Pachtzeit: 12 Jahre

 

Angaben zu den Möglichkeiten des Fischereirechts im Wasserschutzgebiet der Talsperre Tambach-Dietharz

  • Es liegt ein Eigenfischereibezirk gemäß ThürFischG vor.
  • Die Fischereiausübung im Bereich des Wasserschutzgebietes unterliegt Einschränkungen, wobei wasserschutzgebietsbezogene und die entsprechenden fischereirechtlichen Vorgaben in den Pachtvertrag einfließen werden.
  • Das Wasserschutzgebiet für die Trinkwassertalsperre Tambach-Dietharz wurde durch den Beschluss 59-77/66 vom Rat des Bezirkes Erfurt am 5. April 1966 festgesetzt und gilt in Verbindung mit § 79 (1) Thüringer Wassergesetz (ThürWG).
  • Voraussetzung für den Pachtvertrag ist ein gültiger Fischereischein, der als Kopie dem Angebot beizulegen ist.
  • Die Bewirtschaftung des Fischbestandes erfolgt nach einem durch die zuständige Fischereibehörde zu bestätigenden Hegeplan, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist. Vor Einreichung des Hegeplans bei der Fischereibehörde stimmen sich Pächter und Verpächter über dessen Inhalt ab.
  • Der Pächter erkennt an, dass insbesondere Mindestmaße, Schonzeiten und Fangtechniken gemäß dem gültigen Hegeplan zur Sicherstellung einer sehr guten Rohwasserqualität für die öffentliche Trinkwasserversorgung aus der Talsperre deutlich strenger gehandhabt werden, als diese nach Thüringer Fischereiverordnung gefordert werden. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass für Bach- und Seeforellen ein Mindestmaß von > 45 cm einzuhalten ist und sich Besatzmaßnahmen an der natürlichen Ertragsfähigkeit der Talsperre von < 10 kg/ha/a zu orientieren haben.
  • Der Pächter hat die Fischerei ordnungsgemäß, wirtschaftlich und unter ökologischen Gesichtspunkten zu betreiben, so dass in dem Gewässer ein standorttypischer Fischbestand erhalten bleibt.
  • Der Pächter erhält 24 Jahreserlaubnisscheine. 18 Jahreserlaubnisscheine sind für den gesamten Pachtzeitraum personengebunden zu vergeben, während 6 Jahreserlaubnisscheine von Jahr zu Jahr von anderen Berechtigten genutzt werden können. Darüber hinaus werden pro Kalenderjahr 50 Tagesscheine vergeben.
  • Der Verpächter ist jederzeit befugt, durch schriftliche Mitteilung an den Pächter die Höchstzahl der Fischereierlaubnisscheine und die diesbezügliche Anpassung des Entgeltes nach unten oder nach oben abzuändern.
  • Nach § 5 Absatz 1 ThürFischAVO vom 11. August 2020 kann die untere Fischereibehörde zum Schutz einzelner Fischarten, zum Schutz von Nährtieren oder von für die Fischerei bedeutsamen Wasserpflanzen den Fischfang in bestimmten Gewässern oder Gewässerteilen nach Anhörung des Fischereiberechtigten oder, im Fall der Verpachtung, des Fischereiausübungsberechtigten ganz oder teilweise verbieten.

Kontakt

Die zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie die Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:

Thüringer Fernwasserversorgung AöR
Haarbergstraße 37
99097 Erfurt

Telefon:   0361 5509-180
Telefax:   0361 5509-188
E-Mail:    info@thueringer-fernwasser.de

Ansprechpartnerin: Frau Andrea Schröder-Scheit

Art der Vergabe

öffentliche Ausschreibung
Vergabenummer: 250101

Form der Angebote

Die Unterlagen sind im geschlossenen und mit der Vergabenummer 250101 gekennzeichnetem Umschlag einzureichen. Die Abgabe der Angebote in digitaler Form ist nicht zugelassen.

Angebots- und Bindefrist

Angebotsfrist: 31. Oktober 2025

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