Sicherheitshinweise zum Aufenthalt an wasserwirtschaftlichen Anlagen der Thüringer Fernwasserversorgung

Stauseen und Talsperren sind Landschaftsidylle und Orte für die Naherholung. An den Talsperren Zeulenroda, Lütsche und Ratscher gibt es amtlich kontrollierte Badestellen. An den anderen Talsperren der Thüringer Fernwasserversorgung, welche nicht der Trinkwasserversorgung dienen, gilt das sogenannte Recht auf Gemeingebrauch.

Im Vergleich zu natürlichen Seen bestehen an Stauanlagen mehr Gefahren für Erholungssuchende. Wer in diesen Anlagen badet, sollte sich den möglichen Risiken bewusst sein und eigenverantwortlich entscheiden.

Die Trinkwassertalssperren sind von der Regelung ausgenommen. Dort gelten die Regeln in den festgelegten Schutzzonen zum Schutz des Wassers vor Verunreinigungen.

Zum Erhalt unserer Umwelt und des Erholungswertes der Stauanlagen

Nehmen Sie bitte Ihre Abfälle mit und parken Sie nicht in Gewässernähe.

Hinweise zu Ihrer eigenen Sicherheit

Baden auf eigene Gefahr!
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Außerhalb amtlich gekennzeichneter Badestellen erfolgt das Baden auf eigene Gefahr.

  • Im Bereich der Staudämme und -mauern ist das Baden verboten und lebensgefährlich.
  • Unter Wasser befinden sich technische Anlagen, an denen die Gefahr des Ansaugens oder Festhängens besteht. In die Entnahmerohre direkt unter der Wasseroberfläche könnten Schwimmer und Taucher gesaugt werden, weil dort eine weiträumige Sogwirkung herrscht, die im trüben Wasser nicht erkannt wird.
  • Im Stausee befinden sich oft technische Anlagen wie Seile und Schläuche zur Belüftung des Wassers.
  • Verankerungen von Bojen oder sonstige Fremdkörper sind für Schwimmer teilweise nicht sichtbar.
Keine Kontrolle der Wasserqualität!

Im Wasser können sich Krankheitserreger oder giftige Blaualgen befinden.

  • Im Wasser können Krankheitserreger wie Bakterien, Viren oder Parasiten vorkommen, welche Magen- und Darminfektionen auslösen können.
  • Im Hoch- und Spätsommer kann es zum Wachstum toxischer Blaualgen kommen, die beim Verschlucken Vergiftungserscheinungen zur Folge haben können.
Gefahr des Einsinkens!
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Bei verlandeten Stauräumen besteht die Gefahr des Einsinkens.

  • Pegelschwankungen führen zum Freilegen von Schlammflächen, in denen Versinkungsgefahr besteht.
  • Im trüben Wasser der Brauchwassertalsperren ist eine Wasserrettung nahezu aussichtslos.
Gefahr auf dem Eis!
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  • Bei Eisflächen besteht die Gefahr des Einbrechens.