Die Thüringer Fernwasserversorgung führt in den nächsten Monaten Erdbauarbeiten am Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Holbach durch. Mit der Schlitzung des Absperrbauwerks und dem Rückbau des Grundablasses erfolgt ein teilweiser Rückbau der Anlage. Damit entfällt künftig die Funktion als Stauanlage. Zugleich wird die ökologische Durchgängigkeit der Uffe wiederhergestellt.

Rechtliche Grundlage für die Baumaßnahme ist die wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Nordhausen vom 9. Juni 2026. Dieser ging ein Genehmigungsverfahren voraus.

Hintergrund zum Hochwasserrückhaltebecken

Die Uffe ist ein Gewässer zweiter Ordnung. Die Gewässerunterhaltung obliegt dem Gewässerunterhaltungsverband Helme/Ohne/Wipper.

Im Zuge der deutschen Teilung wurde die Uffe verlegt. Dadurch erhöhten sich die Zuflussmengen, sodass 1987 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das HRB Holbach als sogenanntes grünes Becken errichtet wurde, um bei erhöhten Zuflüssen kurzzeitig Wasser zurückzuhalten. Nach der Wiedervereinigung wurde die Uffe in ihren ursprünglichen Verlauf zurückverlegt. Dadurch gingen die Zuflussmengen wesentlich zurück. Das Einzugsgebiet des HRB Holbach umfasst 3,35 Quadratkilometer. Für die Uffe wurde für ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100) ein Spitzenabfluss von 1,24 Kubikmetern pro Sekunde berechnet. Dieser Abfluss kann durch das vorhandene Gewässerprofil der Uffe schadlos abgeführt werden. Deshalb war das HRB Holbach seit der Rückverlegung vor rund 30 Jahren nicht mehr eingestaut.

Vor dem Hintergrund der seit der Rückverlegung veränderten Situation war zu prüfen, ob die Stauanlage weiterhin benötigt wird. Dabei waren auch der Sanierungsbedarf sowie die mit dem dauerhaften Erhalt verbundenen Unterhaltungs- und Folgekosten für den Freistaat Thüringen zu berücksichtigen. Die Prüfung ergab, dass die Dammschlitzung und die damit verbundene Aufgabe der Funktion als Stauanlage unter Berücksichtigung dieser Aspekte die wirtschaftlichste Lösung darstellen.

In den kommenden drei Monaten wird das vorhandene Dammbauwerk geschlitzt, sodass ein Aufstauen des Gewässers künftig nicht mehr möglich ist.

Am 26. Oktober erfolgte die Bauanlaufberatung für das Vorhaben. Den Beteiligten aus Behörden, Ämtern, Gemeinde, Gewässerunterhaltungsverband sowie den betroffenen Eigentümern und Pächtern wurden der geplante Bauablauf vorgestellt und Fragen beantwortet.

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