Die Stauanlage diente bis zur politischen Wende als Fischzuchtbecken der VEB Binnenfischerei Gotha für deren gewerbliche Nutzung. Die in den 1960er Jahren errichtete Stauanlage wird heute von der Thüringer Fernwasserversorgung gemäß der Neufassung des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) von 2019 betrieben. Ihre Aufgaben umfassen die regelmäßige Überwachung der Anlage, die Durchführung von Wartungsmaßnahmen und die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen. Die Thüringer Fernwasserversorgung gewährleistet, dass die Talsperre gemäß den aktuellen technischen Standards betrieben wird.

In der Zeit der Errichtung waren die technischen Standards für Stauanlagen deutlich weniger streng. Insbesondere wurden damals weder die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels noch die Unsicherheiten bei der hydrologischen/hydraulischen Bemessung berücksichtigt.

Warum wurde der Wasserstand abgesenkt?

Schutz von Menschenleben, Kulturgut und Infrastruktur durch präventive Maßnahmen.
Die Absenkung des Wasserstandes dient in erster Linie dem Schutz von Leben sowie der umliegenden Infrastruktur, wie der historischen Schlossanlage als Kulturdenkmal und der Bundesstraße 88. Da die Talsperre keine Hochwasserentlastungsanlage hat, wurde der Wasserstand abgesenkt. So soll das Risiko von Überströmungen und Dammbrüchen bei extremen Zuflüssen, wie bei Starkregenereignissen, verringert werden.

Sichere Betriebsweise der Talsperre im Jahresverlauf

Winterentleerung und Sommerstau – Maßnahmen zur Minimierung des Hochwasserrisikos.
Die gegenwärtig festgelegte saisonbedingte Betriebsweise, die Talsperre Reinhardtsbrunn im Winter zu entleeren und im Sommer mit einer Stauzielbeschränkung von 3,66 m PN zu betreiben, ergibt sich aus den Ergebnissen dieses hydrologischen Gutachtens vom April 2023.

Diese Maßnahme soll verhindern, dass bei extremen Wetterereignissen zu viel Wasser in der Talsperre gespeichert wird, was zu gefährlichen Überströmungen führen könnte. Die Thüringer Fernwasserversorgung überwacht die Talsperre regelmäßig, um sicherzustellen, dass der Wasserstand innerhalb der sicheren Grenzen bleibt.

Anpassung an extreme Wetterereignisse

Erkenntnisse aus 2023 zur Gefährdungsabschätzung und sicheren Steuerung.
Die Entscheidung zur Absenkung basiert auf den Ergebnissen eines hydrologischen Gutachtens, das im Jahr 2023 von der Thüringer Fernwasserversorgung erstellt wurde. Dieses Gutachten ergab, dass aufgrund der sehr hohen Unsicherheiten bei der Berechnung extremer Niederschläge und der Abflussbildung eine sichere Betriebsweise der Talsperre nur mit einem abgesenkten Wasserstand gewährleistet werden kann.

In dem hydrologischen Gutachten wurden die Hochwasserganglinien, Abflusssummen und Scheitelabflüsse für Hochwasserereignisse mit den Wiederkehrintervallen für T = 2, 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000 und 10 000 Jahre sowie die gewässerkundlichen Hauptzahlen für den Beckenzufluss auf der Basis mehrerer allgemein anerkannter Berechnungsverfahren bestimmt.

Die Talsperre muss an die aktuellen hydrologischen Anforderungen angepasst werden, um Überschwemmungen und mögliche Dammbrüche zu verhindern, die bei einem höheren Wasserstand auftreten könnten.

Naturschutz im Einklang mit der Wasserwirtschaft

Behutsamer Betrieb zum Erhalt empfindlicher Ökosysteme rund um die Anlage.
Die Talsperre Reinhardtsbrunn ist nicht nur ein wichtiges Element für den Hochwasserschutz, sondern auch ein sensibler Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gotha erfolgt der Wiederanstau des Beckens behutsam, um die Ufervegetation nicht zu schädigen und den Lebensraum von Amphibien sowie anderen an Gewässer gebundenen Arten zu erhalten. Um negative Auswirkungen auf die Ökologie zu vermeiden, wird der Wasserstand regelmäßig kontrolliert.

Gefahr durch unbefugte Eingriffe

Warum Manipulationen an der Steuerung die Sicherheit und Umwelt gefährden.
Leider wurde wiederholt festgestellt, dass unberechtigte Personen Eingriffe in die Steuerungseinrichtungen der Talsperre vorgenommen haben, insbesondere am sogenannten Mönchbauwerk. Diese unrechtmäßigen Handlungen können dazu führen, dass der Wasserstand unkontrolliert ansteigt, was das Risiko eines Überströmens und damit das Gefährdungspotential für die Ortschaft und Infrastruktur erhöht. Solche Eingriffe stellen nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung und den Hochwasserschutz dar, sondern können auch negative Auswirkungen auf die Umwelt und den Naturschutz haben.

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